Für Reservationen wenden Sie sich an die Gemeindeschreiberei Därligen 033 822 75 55 oder info@daerligen.ch
Benützerordnung/Bedingungen
1. Benützervoraussetzungen
Die Einwohnergemeinde Därligen vermietet das Wöscherhus auch an Dritte. Ortsansässige (d.h. in Därligen steuerpflichtige) Bewohner, Zweitwohnungsbesitzer, Dorfvereine und Feriengäste von Därligen haben den Vorrang. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen das Wöscherhus nur unter Aufsicht einer erwachsenen Person benützen, die auch für die Reservation zuständig ist. Mieten über Drittpersonen ist untersagt.
2. Mietsache
Die Vermieterin stellt den Mietern das gesamte Gebäude zur Verfügung. Dazu gehört ebenfalls der betonierte Vorplatz. Bei einem grösseren Anlass kann auf Anfrage die Badewiese teilbenützt werden. Die WC-Anlagen sind öffentlich und können zum Beispiel von Badegästen mitbenutzt werden. Die entsprechenden Türen dürfen darum von den Mietern im Sommer nicht abgeschlossen werden.
3. Mietdauer
Das Wöscherhus wird grundsätzlich von 10.00 morgens bis 10.00 am nächsten Tag vermietet. Die Mietgebühr bezieht sich entsprechend auf 24 Stunden.
4. Benützungsgebühren (Miete), Schlüsseldepot
Benützungsgebühr: Fr. 125.00 für Ortsansässige
Benützungsgebühr: Fr. 200.00 für Auswärtige
Heizungszuschlag (November bis April): Fr. 25.00 für alle Benützer
Schlüsseldept: Fr. 50.00 für alle Benützer
Inbegriffen bei den Benützungsgebühren sind 2 Kehrichtsäcke, Klapptische und Bänke. Abgabe der Kehrichtsäcke bei Übernahme des Schlüssels. Die Benützung für gemeinnützige, kirchliche und schulische Anlässe sowie Veranstaltungen im Gesamtinteresse der Bevölkerung und der Dorfjugend der Gemeinde Därligen sind gebührenfrei.
5. Reservation, Schlüsselübernahme und –rückgabe
Gemeindeverwaltung Därligen, 3707 Därligen Tel. Nr. 033 822 75 55, Fax Nr. 033 821 02 14
- Schlüsselübernahme: während Bürozeit oder nach Weisung der Gemeindeverwaltung.
- Schlüsselrückgabe: spätestens bis 10.00 Uhr des folgenden Tages. Für die Benützung Samstag/Sonntag ist der Schlüssel am Montag bis spätestens 10.00 Uhr oder nach Weisung von der Gemeindeverwaltung Därligen zurückzugeben. Bei verspäteter Schlüsselrückgabe wird die Kaution nicht zurückerstattet.
6.Schadenhaftung
Für Schäden an Gebäude, Mobiliar und Inventar haftet der Benützer. Mehrere Benützer haften solidarisch. Bei Verwendung von Kerzen und anderen Lichtquellen ist mit der nötigen Sorgfalt vorzugehen. Bei Schlüsselverlust müssen sämtliche Zylinder durch den Benützer unter Kostenfolge ersetzt werden.
7.Sauberkeit, Ordnung
Der/die Benützer verpflichtet/verpflichten sich, das Wöscherhus, Mobiliar, Inventar und die WC-Anlage in gereinigtem Zustand dem nächsten Benützer, resp. bis spätestens 10.00 Uhr des folgenden Tages der Gemeindeverwaltung zu übergeben. Das Wöscherhus ist abzuschliessen. Die WC-Anlage wird im Sommer offen gelassen. Der Kehricht muss von den Benützern entsorgt werden (Container Gemeinde oder Zuhause). Das Übernachten im Wöscherhus ist verboten.
8. Güterumschlag, Parkplätze
Es müssen die öffentlichen Bahnunterführungen benutzt werden. Über die Bahnlinie ist der Zugang verboten. Für Fahrzeuge sind die öffentlichen Parkplätze entlang der Dorfstrasse zu benützen.
9.Nachtruhe
Ab 22.00 Uhr gilt Zimmerlautstärke. Insbesondere das Abbrennen von Feuerwerken ist ohne Bewilligung nicht gestattet.