Beim Zuzug in eine neue Gemeinde müssen Sie sich persönlich bei der Einwohnerkontrolle anmelden und den Heimatschein oder einen Beleg dafür, dass dieser in einer anderen Gemeinde hinterlegt ist (Heimatausweis) vorweisen.
Verheiratete Personen müssen zudem das Familienbüchlein oder den Familienschein vorweisen.
Beim Wegzug aus der Gemeinde müssen Sie sich bei der Einwohnerkontrolle abmelden und die neue Adresse angeben. Die beim Zuzug hinterlassenen Dokumente werden zurückgegeben.
Niederlassungsausweis oder Aufenthaltsbescheinigung
Wer sich in einer Gemeinde aufhält (mehr als drei Monate im Jahr), muss sich bei der Einwohnerkontrolle anmelden. Diese stellt eine Aufenthaltsbescheinigung (auch Wochenaufenthaltsbewilligung) aus.
Die Bewilligung ist ein Jahr gültig, kann jedoch erneuert werden. Der Niederlassungsausweis belegt, dass Sie in einer Gemeinde Wohnsitz genommen haben. Seine Gültigkeit ist unbeschränkt.
Meldefristen der Einwohnerkontrolle
Die Frist, um sich bei der Einwohnerkontrolle anzumelden, beträgt in der Regel 8 Tage. Volljährige Personen, welche sich in einer Gemeinde niedergelassen haben oder sich dort aufhalten, müssen jede Identitäts-, Adress- oder Zivilstandsänderung innerhalb von 8 bis 30 Tagen (je nach kantonalem Reglement) bekannt geben.
Die Liegenschaftsverwaltungen und Liegenschaftsbesitzer, Liegenschaftsbesitzerinnen sind verpflichtet, jeden Ein- und Auszug ihrer Mieter, Mieterinnen zu melden. Dies entbindet Mieterinnen und Mieter jedoch nicht von der Pflicht, Änderungen persönlich zu melden.
Pass / ID
Für die Beantragung von einem Pass oder einer Identitätskarte ist per Telefon 031 635 40 00 oder per Internet www.schweizerpass.ch ein Termin zu reservieren.
Das nächstgelegene Ausweiszentrum befindet sich im Zivilstandsamt in Unterseen.
Gebühren E-Pass 10: CHF 140
Gültigkeit E-Pass 10: 10 Jahre
GA-Flexicard
Die Einwohnergemeinde Därligen bietet keine GA-Flexicards an.