eBau – Ab 1. März 2022 können Baugesuche nur noch elektronisch eingereicht werden
Ab dem 1. März 2022 besteht im Kanton Bern die Pflicht, das Baugesuch elektronisch über eBau einzureichen. Die Bauverwaltung Därligen wird Baugesuche, welche ab 1. März 2022 nicht elektronisch über eBau eingereicht werden, zurückweisen müssen. Die Baugesuchseingabe in Papierform wird ab diesem Zeitpunkt von den Gemeinden grundsätzlich nicht mehr behandelt.
Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Bis zur Anpassung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (VRPG; BSG 155.21) müssen der Bauverwaltung sämtliche elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen zwingend auch zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden. Rechtlich massgebend sind die in Papierform vorliegenden Baugesuchsunterlagen. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.
Für das Einreichen des Baugesuches über eBau danken wir Ihnen.
Über folgenden Link gelangen Sie zur kantonalen Registrationsseite von eBau: http://ebau.apps.be.ch/
Weitere Informationen zu eBau: http://www.be.ch/projekt-ebau