Dienstleistungen
Beglaubigung von Unterschriften
Gemäss Artikel 62 – 64 der kantonalen Notariatsverordnung dürfen die bernischen Einwohnergemeinden keine Unterschriften beglaubigen. Im Kanton Bern muss die Echtheit einer Unterschrift von Privaten oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original durch eine bernische Notarin oder einen bernischen Notar beglaubigt werden.
Sofern die Beglaubigung für das Ausland bestimmt ist, muss die entsprechende Zusatzbestätigung bei der Staatskanzlei des Kantons Bern eingeholt werden: https://www.sta.be.ch/de/start/dienstleistungen/dokumente-beglaubigen.html
Betreibungsregisterauszug
Als Beweis dafür, dass Sie Ihre Rechnungen bezahlen und keine Schulden haben, wird oft ein Betreibungsregisterauszug verlangt.
Sie können den Auszug auf zwei Arten bestellen:
1.) Sie können das Online Formular ausfüllen und es per Post oder per E-Mail dem Betreibungsamt Ihres Wohnkantons zustellen, oder
2.) Sie können den Auszug persönlich am Schalter des Betreibungsamtes Interlaken bestellen.
Betreibungsamt Oberland Dienststelle Oberland Ost
Schloss 5
Postfach
3800 Interlaken
Telefon: 031 635 97 00
Telefax: 031 634 51 80
E-Mail: ba.olost@be.ch
Erbschein
Der Erbschein (auch Erbenschein, Erbbescheinigung oder Erbenbescheinigung genannt) gibt Auskunft darüber, wer erbberechtigt ist. Dieses Dokument ist normalerweise erforderlich, um über das Erbe zu verfügen, z. B. um Geld vom Konto der verstorbenen Person abheben zu können.
Für die Auszahlung von Geld oder die Saldierung der Konten der verstorbenen Person verlangen viele Banken einen Erbenschein. Diesen stellen Notarinnen oder Notare aus.
Einzelbewilligung Gastgewerbe
Ab 2024 wird im Kanton Bern phasenweise das digitale Gesuchsverfahren eingeführt. Das Formular „Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung“ kann ab dem 15. August 2024 bei der Gemeinde Därligen online eingereicht werden.
Die physische Abgabe des Gesuchs an die Gemeindeverwaltung fällt weg. Die Gemeinde prüft das online eingereichte Gesuch und übermittelt dieses elektronisch an das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli.
Bitte geben Sie Ihr Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung ab dem 15. August 2024 via untenstehendem Link elektronisch ein:
Die Anleitung für Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller finden Sie hier. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
Elementarschaden – Fondssuisse
Elementarschäden sind Schäden, die durch das Wirken der Natur verursacht werden. Sind Sie von einem Elementarschaden nach einem Unwetter betroffen? Es kann durch einen schweren Sturm, Wegschaden (evtl. Unterspülung), Hochwasser, Erdrutsch oder Schaden durch eine Lawine sein.
Nicht versicherbare Elementarschäden können beim Schweizerischen Elementarschadenfonds angemeldet werden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.fondssuisse.ch.
Für die Gemeinde Därligen ist zuständig:
Toni Michel
Tel. 079 656 43 27
E-Mail mail@michelmut.ch
Handlungsfähigkeitszeugnis
Mit Inkrafttreten des revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes ging die Zuständigkeit für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen den Gemeinden auf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) über.
KESB Oberland Ost
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Oberland Ost
Schloss 11
Postfach
3800 Interlaken
Telefon: +41 31 635 22 25
E-Mail: info.kebs-oo@be.ch
Hauptwohnsitzbestätigung im Sinne von Art. 17a HG
Anbei finden Sie das leere Formular für eine Hauptwohnsitzbestätigung, welche Sie für die Befreiung der Handänderungssteuer benötigen.
Bitte füllen Sie dieses vollständig aus und lassen Sie Ihre Angaben anschliessend, zusammen mit einem gültigen Ausweis, am Schalter der Gemeindeverwaltung bestätigen.
Ablauf:
Krankenkasse
Grundsätzlich muss jede Person eine Grundversicherung abschliessen, die in der Schweiz wohnt oder arbeitet.
Alle Informationen finden Sie unter:
https://www.asv.dij.be.ch/de/start/themen/obli/obli_grundversicherung.html
Bei Fragen steht Ihnen das Amt für Sozialversicherungen gerne zur Verfügung.
Tel.: 031 636 45 00
E-Mail: asv.vp@be.ch
Strafregisterauszug
Strafregisterauszüge können wie folgt bestellt werden:
https://www.e-service.admin.ch/crex/cms/content/strafregister/uebersicht_de
Testament, Erbvertrag
Wer ein Testament hat, kann dieses selber aufbewahren oder bei einem Notariat oder der Wohngemeinde aufbewahren lassen. Erbverträge bewahren in der Regel die Notariate auf.
Besitzen Sie solche Unterlagen Ihrer verstorbenen Angehörigen, müssen Sie diese sogleich bei deren Wohnsitzgemeinde abgeben.