Aktuelles

Beschlüsse Gemeindeversammlung vom 29.11.2024

29 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Gemeindeversammlung vom 29. November 2024 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Das Budget 2025 wurde mit einer neuen, leicht tieferen Steueranlage von 1.85 Einheiten wie folgt genehmigt:
 AufwandErtrag
Gesamthaushalt AufwandüberschussCHF1’837’190  1’774’580
-62’610
Allgemeiner Haushalt AufwandüberschussCHF1’679’890  1’640’730
-39’160
SF Wasserversorgung AufwandüberschussCHF   101’150  81’700
-19’450
SF Abfall AufwandüberschussCHF    56’150  52’150
-4’000

2. Für die Dachsanierung Ost sowie den Heizungsersatz im Schulhaus Därligen wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 300’000.00 genehmigt.

3. Für die Gesamterneuerungswahlen 2024-2027 konnte die Vakanz im Gemeinderat nicht besetzt werden. Aus diesem Grund ist für die laufende Legislaturperiode ein neues Mitglied zu wählen. Für den Sitz im Gemeinderat sind zwei Wahlvorschläge innerhalb der Eingabefrist eingegangen:

    • Lombardini Reto, Jg. 1967
    • Stettler Wilhelm Werner, Jg. 1953

    Am 25. November 2024 hat Wilhelm Werner Stettler den schriftlichen Rückzug seiner Kandidatur eingereicht. Gemäss Art. 48 Abs. 5 des Organisationsreglements wird Lombardi Reto, als neuer Gemeinderat per 1. Januar 2025 gewählt.

    Grünabfuhr 5. Dezember 2024

    Die provisorisch angekündigte Grünabfuhr im Dezember findet statt.

    Donnerstag, 5. Dezember 2024

    • Container nur bereitstellen, wenn sie mindestens halbvoll sind
    • Angefrorenes Grüngut im Container kann nicht geleert werden

    Därligen, 27. November 2024

    Gemeindeverwaltung Därligen

    Gemeindeversammlung vom 29.11.2024

    Traktanden:

    1. Budget; Beratung und Beschlussfassung über das Budget 2025, Festlegung der Steueranlage und des Liegenschaftssteueransatzes
    2. Verpflichtungskredit Dachsanierung und Heizungsersatz Schulhaus
    3. Wahlen Gemeinderat
    4. Verschiedenes

    Aktenauflage:

    • Die detaillierten Unterlagen zum Budget 2025 stehen zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Unterlagen können zudem auch auf der Homepage www.daerligen.ch eingesehen bzw. heruntergeladen werden. An der Gemeindeversammlung werden keine Detail-Exemplare aufgelegt.
    • Die Botschaft mit detaillierten Informationen zu den Traktanden wird an alle Haushaltungen verschickt.

    Rechtsmittel:

    • Beschwerden in Wahlangelegenheiten sind innert 10 Tagen, gegen übrige Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli in 3800 Interlaken einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG).
    • Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

    Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen. Organisationsreglement Art. 19: Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt.

    Wahl eines Mitgliedes in den Gemeinderat

    Wahlvorschläge sind gemäss Art. 48 Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Därligen innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsanzeiger, das heisst bis 22. November 2024, der Gemeindeschreiberei schriftlich einzureichen. Ein Vorschlag ist von mindestens fünf Stimmberechtigten zu unterzeichnen und darf nicht mehr Namen enthalten als Wahlen zu treffen sind. Ein Stimmberechtigter darf für jede zu treffende Wahl nur einen Vorschlag unterschreiben. Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindeschreiberei Därligen bezogen werden.

    Schiffsmelde- und Reinigungspflicht ab 23.09.2024

    Der Kanton Bern will verhindern, dass sich gebietsfremde Tiere und Pflanzen wie beispielsweise die Quaggamuschel in den bernischen Gewässern weiter ausbreiten. Deshalb führt er eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (SMRP) ein: Führerinnen und Führer müssen den Wechsel ihres immatrikulierten Schiffs in ein anderes Gewässer künftig melden und es vor der Einwasserung reinigen.

    Mit der Einführung einer Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe reagiert der Kanton auf die wachsende Bedrohung der Gewässer durch invasive Tier- und Pflanzenarten, die oft unbeabsichtigt, zum Beispiel am Rumpf oder im mittransportierten Wasser von Freizeitschiffen verschleppt werden. Die Melde- und Reinigungspflicht gilt für immatrikulierte Schiffe. Für Schiffe ohne Nummer und für Wassersportgeräte bleibt eine gründliche Reinigung vor jedem Wechseln eines Gewässers empfohlen.

    Mit diesem Schritt schliesst sich der Kanton Bern den Zentralschweizer Kantonen an, welche bereits im August 2024 eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht eingeführt haben. Die Umsetzung erfolgt über eine einfache Online-Anwendung für alle Prozessschritte. Die neue Regelung gilt ab 23. September 2024.

    Weitere Infos unter: https://www.bvd.be.ch/de/start/schiffsreinigungspflicht

    Gesuch gastgewerbliche Einzelbewilligung – neu online

    Ab 2024 wird im Kanton Bern phasenweise das digitale Gesuchsverfahren eingeführt. Das Formular „Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung“ kann ab dem 15. August 2024 bei der Gemeinde Därligen online eingereicht werden. 

    Die physische Abgabe des Gesuchs an die Gemeindeverwaltung fällt weg. Die Gemeinde prüft das online eingereichte Gesuch und übermittelt dieses elektronisch an das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli.

    Bitte geben Sie Ihr Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung ab dem 15. August 2024 via untenstehendem Link elektronisch ein:

    Die Anleitung für Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller finden Sie hier. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

    Aktuelle Informationen Strassensituation

    Kurzmitteilung der Bau- und Verkehrsdirektion

    14. August 2024

    10:30 Uhr: Die Hauptstrasse in Därligen aus Richtung Interlaken ist ab sofort wieder offen und in beiden Richtungen uneingeschränkt befahrbar. Sie musste aus Richtung Interlaken gesperrt werden, weil das Unwetter vom Montagabend Geröll auf die Fahrbahn gespült hatte. Das Tiefbauamt des Kantons Bern hat die Reinigungsarbeiten inzwischen abgeschlossen.

    13. August 2024

    18:45 Uhr: Die Hauptstrasse in Därligen aus Richtung Interlaken bleibt für den allgemeinen Verkehr vorerst noch gesperrt. Für den öffentlichen Verkehr ist die Strecke ab Mittwoch wieder offen. 

    12.00 Uhr: In Därligen bleibt die Hauptstrasse aus Richtung Interlaken ebenfalls bis auf weiteres gesperrt. Die Fahrt bis ins Dorf ist via Leissigen möglich. Hier hat das Unwetter gestern Abend Geröll auf die Strasse gespült, das geräumt werden muss.

    Pilzkontrolle 2024

    Wir machen die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass alle Pilze, die als Nahrungsmittel in Verkehr gebracht werden (Verkauf, Schenkung, Bereitstellung zum Verkauf usw.), bei der hierfür geschaffenen Kontrollstelle geprüft werden können. Darunter fallen auch die frischen und getrockneten Pilze, die zur Verabreichung als Speisen in Hotels und Gaststätten bestimmt sind.

    Für kontrollierte Pilze wird eine Bescheinigung ausgestellt, mit Angabe einer befristeten Gültigkeitsdauer. Die zum Verkauf bestimmten Pilze müssen sauber und trocken sein; sie dürfen insbesondere keine Anzeichen von Fäulnis oder Krankheit zeigen und müssen nach Arten sortiert sein.

    Die Pilzkontrolle für die Gemeinden Beatenberg, Bönigen, Därligen, Habkern, Interlaken, Iseltwald, Matten, Ringgenberg, Unterseen und Wilderswil wird durch Hans Wysser und Helene Schneider geführt. Sie kontrollieren die gesammelten Pilze ab Samstag, 20. Juli 2024.

    • jeweils am Montag, Mittwoch und Samstag von 18.30 bis 19.00 Uhr.

    Kontrollstelle: beim Werkhof, Beatenbergstrasse 30, 3800 Unterseen (es erfolgen keine Kontrollen durch Werkhofmitarbeiter).

    Gebührenansätze:

    • für den Verkauf, pro Schein Fr. 4.–
    • für den Verkauf, pro Kilo Fr. 2.–
    • für Privat, pro Kontrolle: Gemeinden im Kostenverteiler Fr. 2.–, Gemeinden ausserhalb Kostenverteiler Fr. 4.–

    Die Schontage für Pilze wurden aufgehoben. Hingegen bleibt die Bestimmung bestehen, wonach pro Tag und Person maximal zwei Kilogramm Pilze gesammelt werden dürfen.

    Beschlüsse Gemeindeversammlung 24.06.2024

    27 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2024 folgende Beschlüsse gefasst:

    1. Die Jahresrechnung 2023, die einen Aufwandüberschuss im Gesamthaushalt von CHF 15’800.04 aufweist, wurde einstimmig genehmigt.
    2. Das Reglement zur Aufgabenübertragung im Bereich Zivilschutz wurde ebenfalls einstimmig genehmigt und tritt am 1. Juli 2024 in Kraft. Die gesetzliche Grundlage musste aufgrund der Zusammenlegung der beiden Zivilschutzorganisationen Jungfrau und Alpenregion neu ausgearbeitet werden.
    3. Die Kreditabrechnung des Projektes Anschluss ARA Region Interlaken im Bereich der Abwasserentsorgung wird mit einer Kostenunterschreitung zur Kenntnis genommen.
    4. Während der Eingabefrist sind keine Wahlvorschläge für den freien Sitz im Gemeinderat eingereicht worden. Der Gemeinderat wird aktiv nach einer Nachfolge suchen.
    5. Die Ersatzwahl für das Mitglied der Schulkommission entfällt, infolge der stille Wahl am 17. Juni 2024 durch den Gemeinderat. Innerhalb der Eingabefrist wurde folgende Person vorgeschlagen: Jasmin Ariu, 1986, Blattacherweg 17 Weil nicht mehr Personen vorgeschlagen wurden, als Sitze zu besetzen sind, erklärt der Gemeinderat Jasmin Ariu für den Rest der Amtsperiode vom 2024 bis 2027 in stiller Wahl als gewählt (Art. 48 Abs. 5 des Organisationsreglements).
    6. Das Traktandum «Verpflichtungskredit Dachsanierung und Heizungsersatz Schulhaus» ist vor der Gemeindeversammlung durch den Gemeinderat zurückgezogen worden. Für einen Entscheid liegen zu wenige Informationen vor. Das Ziel ist das Thema an der Novemberversammlung 2024 vorzulegen.

    Die Versammlung wurde um 20.30 Uhr geschlossen.

    Därligen lanciert die Sammlung von Haushalt-Kunststoffen

    Verpackungen, Flaschen, Folien – Kunststoffe sind im Haushalt allgegenwärtig. Diese gehören aber nicht in den Kehricht, sondern können mit „Bring Plastic back“ der Wiederverwertung zugeführt werden. Ein wegweisendes Projekt macht es nun für Gemeinden im Kanton Bern einfach, dies ihrer Bevölkerung zu ermöglichen. Neben Därligen setzen seit dem 1. Mai zahlreiche weitere Berner Gemeinden auf das neue Recyclingsystem.

    Im Kanton Bern wird eine neue Recyclinglösung angeboten, die eine einheitliche und koordinierte Sammlung von Haushalt-Kunststoffen möglich macht. Entwickelt wurde sie von der Entsorgungsfirma AVAG Umwelt AG gemeinsam mit Gemeinden, Partnern und der Kunststoffverwerterin InnoRecycling AG. Das Vorhaben wurde zudem vom Amt für Wasser und Abfall (AWA) des Kantons Bern unterstützt.

    Der Gemeinderat von Därligen hat sich intensiv damit auseinandergesetzt und sich im Interesse der Bevölkerung und der Umwelt für die Einführung dieser zertifizierten und nachhaltigen Sammellösung entschieden. Ab dem 1. September 2023 können deshalb in Därligen und zugleich in über 80 weiteren Berner Gemeinden Haushalt-Kunststoffe mit dem System „Bring Plastic back“ gesammelt und der Wiederverwertung zugeführt werden. Finanziert wird das Bringsystem nach dem Verursacherprinzip durch den Verkauf von kostenpflichtigen Sammelsäcken.

    Für das erarbeitete System sprechen neben den ökologischen Aspekten vor allem auch die einheitliche Funktionsweise über Gemeindegrenzen hinweg sowie, dass Entsorger und Detailhändler in das System eingebunden werden können, wie die Gemeinde Därligen mitteilt.

    Die Schweizer Politik fordert mittelfristig eine derartige flächendeckende Sammlung von Haushalt-Kunststoffen, und genau das ist auch das Ziel im Kanton Bern. Die Gemeinde Därligen und über 80 weitere Berner Gemeinden nehmen dabei eine Vorreiterrolle ein und starten mit der Sammlung. Derzeit setzen sich über 30 weitere Gemeinden mit der Einführung auseinander, wie die Projektverantwortlichen mitteilen.