Aktuelles

Altpapier- und Kartonsammlung

Mittwoch, 20. Mai 2026, ab 7:30 Uhr

Die Altpapier- und Kartonsammlung wird durch die Schule Därligen durchgeführt. Das Papier und der Karton muss separat gebündelt vor Ihrem Wohnhaus bereitgestellt sein. Bitte kindergerechte Bündel bereitstellen.

Besten Dank!

Gemeindeverwaltung Därligen

Öffnungszeiten Auffahrt und Pfingsten

Die Gemeindeverwaltung ist über Auffahrt und Pfingsten 2026 wie folgt den ganzen Tag geschlossen:

Donnerstag, 14. Mai 2026 (Auffahrt) und Montag, 25. Mai 2026 (Pfingstmontag)

Wir danken für Ihr Verständnis.

Die Gemeindeverwaltung

Beschlüsse Gemeindeversammlung 28. November 2025

Beschlussprotokoll

29 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Gemeindeversammlung vom 28. November 2025 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Das Budget 2026, das im Gesamthaushalt einen Aufwandüberschuss von CHF 37’000 und im steuerfinanzierten allgemeinen Haushalt einen Aufwandüberschuss von CHF 15’150 aufweist, wird einstimmig genehmigt. Ebenso einstimmig angenommen werden die Steueranlage von 1.85 Einheiten und die Liegenschaftssteuer von 1.5 ‰.
  2. Das neue Campingreglement wird einstimmig angenommen. Es regelt besonders das «wilde Campieren», das auf dem gesamten Gemeindegebiet verboten ist.

Namens des Gemeinderates

sig. Stephan Dietrich, Sekretär

Gemeindeversammlung vom 28. November 2025

Freitag, 28. November 2025, 20:00 Uhr im Schulhaus

Traktanden:

  1. Budget 2026:
    Beratung und Beschluss Budget 2026
    Genehmigung Steueranlage für Gemeindesteuer sowie Liegenschaftssteuer
  2. Neues Campingreglement: Genehmigung
  3. Verschiedenes

Öffentliche Auflage:

Budget 2026

Neues Campingreglement

Revision Gefahrenkarte / Erstellen Schutzbautenkataster

Auf dem gesamten Gemeindegebiet finden ab sofort (Sommer 2025) bis im Frühjahr 2026 Aufnahmen und Begehungen für die Revision der bestehenden Gefahrenkarte über alle Naturgefahren (Wasser, Fels, Schnee usw.) sowie die Erstellung eines Katasters der bestehenden Schutzbauten an den Bächen statt.

Im Rahmen dieser Projekte werden sich die Mitarbeitenden der beauftragten Fachbüros im Gelände und teilweise auch auf privaten Parzellen (nur soweit unbedingt notwendig) bewegen müssen.

Wir danken für das Verständnis.

Gemeinde und Schwellenkorporation Därligen

Jahresrechnung 2024

Jahresrechnung 2024

Benutzungsordnung Badi Tracht

Der Gemeinderat Därligen hat am 28. April 2025 folgenden Erlass genehmigt:

Darin enthalten sind die neuen Eintrittspreise:

  • Erwachsene: Fr. 5.–
  • Kinder 6 – 16 Jahre: Fr. 2.–
  • Ortsansässige Därligerinnen und Därliger: Fr. 2.–

Für die vergünstigten Angebote müssen auf der Gemeindeverwaltung Därligen Münzjetons bezogen werden.

Inkraftsetzung: 1. Mai 2025, sofern gegen den Erlass keine Beschwerden erhoben werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Benutzungsordnung Badi Tracht kann innert 30 Tagen (Frist: 10. Juni 2025) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.

Asiatische Hornisse erkennen und melden

Im Auftrag des Amts für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern informieren wir Sie über die Bedrohung durch die asiatische Hornisse. Eine Früherkennung ist wichtig. Sie finden entsprechende Informationen, wie Sie bei einer Sichtung vorgehen müssen, in diesem Merkblatt.

Weitere Informationen finden Sie zudem unter www.asiatischehornisse.ch.

Wir danken Ihnen bestens für Ihre Aufmerksamkeit und für Ihre Mithilfe.

Stephan Dietrich wird neuer Gemeindeverwalter

Die bisherige Amtsinhaberin Cristiana Eira hat sich entschieden, die Gemeinde Därligen per 28.02.2025 zu verlassen. Der Gemeinderat dankt Cristiana Eira für Ihr Wirken und Ihren Einsatz für die Gemeinde und wünscht Ihr privat wie beruflich alles Gute für die Zukunft.

Mit der Anstellung von Stephan Dietrich per 01.03.2025 konnte die Stelle als Gemeindeverwalter erfreulicherweise nahtlos wiederbesetzt werden. Stephan Dietrich ist diplomierter Gemeindeschreiber und wohnt in Spiez.

Der Gemeinderat freut sich sehr, mit Stephan Dietrich eine äusserst qualifizierte und überzeugende Persönlichkeit für die Stelle gewonnen zu haben.

Anpassung Gewichtsbeschränkung auf Gemeindestrassen

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Gemeindestrassen auf ihre Belastbarkeit hin zu überprüfen und die Gewichtsbeschränkung entsprechend anzupassen. Das Kantonale Tiefbauamt, Oberingenieurkreis I hat den nachfolgenden Massnahmen am 10. Januar 2025 die Zustimmungsverfügung erteilt.

Aufhebung
Höchstgewicht 12t (SVV-Signal Nr. 2.16)
Bützigeweg; Brunnacherweg (Bützigeweg bis Ende Siedlungsgebiet); Matteweg; Wyngarteweg, Chrützweg, Riedbrunneweg (Chrützweg bis Rossweg); Schorrenweg; Blattacherweg (Matteweg bis Ende Siedlungsgebiet)

Neusignalisation
Höchstgewicht 20t (SSV-Signal Nr. 2.16)
Bützigeweg; Brunnacherweg (Bützigeweg bis Ende Siedlungsgebiet); Matteweg; Wyngarteweg; Chrützweg; Riedbrunneweg (Chrützweg bis Rossweg)

Höchstgewicht 27t (SSV-Signal Nr. 2.16)
Schorrenweg; Blattacherweg (Matteweg bis Ende Siedlungsgebiet)

Gegen die Verfügung zur Erhöhung der Gewichtsbeschränkungen sind keine Einsprachen eingegangen.

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.