Aktuelles

A8 Umfahrung Därligen: Sperrungen tagsüber für weniger Sperrungen in Zukunft

Bei der Umfahrung Därligen wird der Wildzaun auf einer Stützmauer von hinter der Mauer auf die Mauerkrone verschoben. Dadurch kann der Rückschnitt der Vegetation künftig ohne Sperrungen erfolgen. Für das Versetzen des Zaunes sind allerdings zwei Sperrungen tagsüber nötig.

Bei der Umfahrung Därligen befindet kurz vor dem Anschluss Därligen-Ost bergseitig eine Stützmauer. Die Vegetation oberhalb der Stützmauer muss regelmässig zurückgeschnitten werden, wofür jeweils eine Spur gesperrt und der Verkehr über Därligen umgeleitet werden muss. Nun wird der bestehende Wildzaun hinter der Stützmauer auf die Mauerkrone verschoben. Dadurch kann der Rückschnitt künftig ohne Sperrungen erfolgen und der Verkehr auf der Nationalstrasse verbleiben. Dies erhöht die Verfügbarkeit der Nationalstrasse und reduziert Umleitungen.

Für das Freilegen der Mauerkrone von der Vegetation und das Graben der Fundamente für die Zaunpfähle sind jedoch noch Sperrungen nötig:

  • 2 Tage 17. Juni und 24. Juni 2025, jeweils von 8 Uhr bis 16 Uhr: Sperrung der Umfahrung Därligen in Fahrtrichtung Spiez

Der Verkehr wird über Därligen umgeleitet. Der Verkehr in Fahrtrichtung Interlaken ist von der Sperrung nicht betroffen und kann auf der Nationalstrasse verbleiben.

Aufgrund der Sicherheitsvorschriften müssen diese Arbeiten tagsüber durchgeführt werden und können nicht in die Nacht verschoben werden.

Kontakt/Rückfragen:

–         Lukas Studer, Informationsbeauftragter ASTRA Thun                                    Tel. 079 484 72 88
–         David Wetter, Chef ASTRA Infrastrukturfiliale Thun                                       Tel. 079 469 59 02

Ordentliche Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2025

Montag, 23. Juni 2025, 20:00 Uhr im Schulhaus

Traktanden:

  1. Jahresrechnung 2024
    a) Genehmigung der Jahresrechnung 2024
    b) Kenntnisnahme der Nachkredite
  2. Verpflichtungskredit; Sanierung Wasserleitung Bahnquerungen bei Parz. 81 und 233; Beschluss
  3. Ersatzwahl Mitglied der Schulkommission 2025 – 2027
  4. Kreditabrechnung Ausbau Laube; Kenntnisnahme
  5. Verschiedenes

Aktenauflage:

  • Die detaillierten Unterlagen zur Rechnung 2024 liegen zu den Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Die Unterlagen können zudem auf der Internetseite www.daerligen.ch eingesehen bzw. heruntergeladen werden. An der Gemeindeversammlung werden keine Detailexemplare aufgelegt.
  • Die Botschaft mit detaillierten Informationen zu den Traktanden wird an alle Haushaltungen verschickt.

Rechtsmittel:

  • Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmberechtigt sind gemäss Art. 19 des Organisationsreglements der Gemeinde Därligen Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr vollendet haben.

Der Gemeinderat

Därligen, 19. Mai 2025

Jahresrechnung 2024

Jahresrechnung 2024

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung Därligen ist über Auffahrt und Pfingsten 2025 wie folgt den ganzen Tag geschlossen.

Donnerstag, 29. Mai 2025 und Montag, 9. Juni 2025

Wir danken Ihnen bestens für Ihr Verständnis.

Benutzungsordnung Badi Tracht

Der Gemeinderat Därligen hat am 28. April 2025 folgenden Erlass genehmigt:

Darin enthalten sind die neuen Eintrittspreise:

  • Erwachsene: Fr. 5.–
  • Kinder 6 – 16 Jahre: Fr. 2.–
  • Ortsansässige Därligerinnen und Därliger: Fr. 2.–

Für die vergünstigten Angebote müssen auf der Gemeindeverwaltung Därligen Münzjetons bezogen werden.

Inkraftsetzung: 1. Mai 2025, sofern gegen den Erlass keine Beschwerden erhoben werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Benutzungsordnung Badi Tracht kann innert 30 Tagen (Frist: 10. Juni 2025) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.

Asiatische Hornisse erkennen und melden

Im Auftrag des Amts für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern informieren wir Sie über die Bedrohung durch die asiatische Hornisse. Eine Früherkennung ist wichtig. Sie finden entsprechende Informationen, wie Sie bei einer Sichtung vorgehen müssen, in diesem Merkblatt.

Weitere Informationen finden Sie zudem unter www.asiatischehornisse.ch.

Wir danken Ihnen bestens für Ihre Aufmerksamkeit und für Ihre Mithilfe.

Stephan Dietrich wird neuer Gemeindeverwalter

Die bisherige Amtsinhaberin Cristiana Eira hat sich entschieden, die Gemeinde Därligen per 28.02.2025 zu verlassen. Der Gemeinderat dankt Cristiana Eira für Ihr Wirken und Ihren Einsatz für die Gemeinde und wünscht Ihr privat wie beruflich alles Gute für die Zukunft.

Mit der Anstellung von Stephan Dietrich per 01.03.2025 konnte die Stelle als Gemeindeverwalter erfreulicherweise nahtlos wiederbesetzt werden. Stephan Dietrich ist diplomierter Gemeindeschreiber und wohnt in Spiez.

Der Gemeinderat freut sich sehr, mit Stephan Dietrich eine äusserst qualifizierte und überzeugende Persönlichkeit für die Stelle gewonnen zu haben.

Anpassung Gewichtsbeschränkung auf Gemeindestrassen

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Gemeindestrassen auf ihre Belastbarkeit hin zu überprüfen und die Gewichtsbeschränkung entsprechend anzupassen. Das Kantonale Tiefbauamt, Oberingenieurkreis I hat den nachfolgenden Massnahmen am 10. Januar 2025 die Zustimmungsverfügung erteilt.

Aufhebung
Höchstgewicht 12t (SVV-Signal Nr. 2.16)
Bützigeweg; Brunnacherweg (Bützigeweg bis Ende Siedlungsgebiet); Matteweg; Wyngarteweg, Chrützweg, Riedbrunneweg (Chrützweg bis Rossweg); Schorrenweg; Blattacherweg (Matteweg bis Ende Siedlungsgebiet)

Neusignalisation
Höchstgewicht 20t (SSV-Signal Nr. 2.16)
Bützigeweg; Brunnacherweg (Bützigeweg bis Ende Siedlungsgebiet); Matteweg; Wyngarteweg; Chrützweg; Riedbrunneweg (Chrützweg bis Rossweg)

Höchstgewicht 27t (SSV-Signal Nr. 2.16)
Schorrenweg; Blattacherweg (Matteweg bis Ende Siedlungsgebiet)

Gegen die Verfügung zur Erhöhung der Gewichtsbeschränkungen sind keine Einsprachen eingegangen.

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Beschlüsse Gemeindeversammlung vom 29.11.2024

29 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Gemeindeversammlung vom 29. November 2024 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Das Budget 2025 wurde mit einer neuen, leicht tieferen Steueranlage von 1.85 Einheiten wie folgt genehmigt:
 AufwandErtrag
Gesamthaushalt AufwandüberschussCHF1’837’190  1’774’580
-62’610
Allgemeiner Haushalt AufwandüberschussCHF1’679’890  1’640’730
-39’160
SF Wasserversorgung AufwandüberschussCHF   101’150  81’700
-19’450
SF Abfall AufwandüberschussCHF    56’150  52’150
-4’000

2. Für die Dachsanierung Ost sowie den Heizungsersatz im Schulhaus Därligen wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 300’000.00 genehmigt.

3. Für die Gesamterneuerungswahlen 2024-2027 konnte die Vakanz im Gemeinderat nicht besetzt werden. Aus diesem Grund ist für die laufende Legislaturperiode ein neues Mitglied zu wählen. Für den Sitz im Gemeinderat sind zwei Wahlvorschläge innerhalb der Eingabefrist eingegangen:

    • Lombardini Reto, Jg. 1967
    • Stettler Wilhelm Werner, Jg. 1953

    Am 25. November 2024 hat Wilhelm Werner Stettler den schriftlichen Rückzug seiner Kandidatur eingereicht. Gemäss Art. 48 Abs. 5 des Organisationsreglements wird Lombardi Reto, als neuer Gemeinderat per 1. Januar 2025 gewählt.

    Gemeindeversammlung vom 29.11.2024

    Traktanden:

    1. Budget; Beratung und Beschlussfassung über das Budget 2025, Festlegung der Steueranlage und des Liegenschaftssteueransatzes
    2. Verpflichtungskredit Dachsanierung und Heizungsersatz Schulhaus
    3. Wahlen Gemeinderat
    4. Verschiedenes

    Aktenauflage:

    • Die detaillierten Unterlagen zum Budget 2025 stehen zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Unterlagen können zudem auch auf der Homepage www.daerligen.ch eingesehen bzw. heruntergeladen werden. An der Gemeindeversammlung werden keine Detail-Exemplare aufgelegt.
    • Die Botschaft mit detaillierten Informationen zu den Traktanden wird an alle Haushaltungen verschickt.

    Rechtsmittel:

    • Beschwerden in Wahlangelegenheiten sind innert 10 Tagen, gegen übrige Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli in 3800 Interlaken einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG).
    • Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

    Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen. Organisationsreglement Art. 19: Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt.