Aktuelles

Neue Daten Grünabfuhr

Die Daten für die Kehrichtabfuhr für das Grüngut mussten angepasst werden. Am

Donnerstag, 20. August 2026

entfällt die Grünabfuhr. Die nächsten Abfuhrdaten sind:

Donnerstag, 27. August 2026
Donnerstag, 10. September 2026
Donnerstag, 24. September 2026
Donnerstag, 8. Oktober 2026
Donnerstag, 22. Oktober 2026
Donnerstag, 5. November 2026
Donnerstag, 19. November 2026
Donnerstag, 3. Dezember 2026

Besten Dank für die Kenntnisnahme.

Gemeinderat Därligen

Erlass Planungszone für Zweitwohnungen

Der Gemeinderat Därligen hat für das gesamte Gemeindegebiet eine Planungszone nach Art. 27 RPG sowie Art 62 BauG erlassen. Sie gilt für die Dauer von zwei Jahren. Mit diesem Schritt stellt die Gemeinde sicher, dass während der laufenden Abklärungen keine Entwicklungen stattfinden, die die zukünftige Regelung von Zweitwohnungen und deren kurzzeitiger Vermietung beeinträchtigen würden.

Die Entwicklung in der Gemeinde und der Region Bödeli im Zusammenhang mit kurzzeitigen Vermietungen stellt Därligen vor grosse Herausforderungen. Der Gemeinderat sieht sich je länger je mehr mit Reklamationen aus der Bevölkerung konfrontiert. Damit verbunden sind insbesondere der Verlust von Wohnraum für Einheimische sowie Störungen durch kurzzeitige Vermietungen. Problematisch für die einheimische Bevölkerung sind in diesem Zusammenhang namentlich Störungen nach 22.00 Uhr an Werktagen durch Belästigungen durch Lärm, der unter anderem durch Spätanreisen verursacht wird.

Gerade in Gemeinden, welche in beliebten Tourismusregionen liegen und keine neuen Zweitwohnungen mehr erstellt werden können, werden immer mehr bestehende altrechtliche Wohnungen in Zweitwohnungen umgenutzt.

Die Umnutzung von bisher als Erstwohnung genutzten Wohnungen zu Zweitwohnungen ist neu baubewilligungspflichtig. Auch die Um- oder Neunutzung einer Wohnung zu kommerziellen, gewerbsmässigen Kurzzeitvermietung ist baubewilligungspflichtig. Heute bestehende Zweitwohnungen können während der zwei Jahre wie bis anhin genutzt werden, sofern hierfür die Kurtaxen gemäss Kurtaxenreglement der Gemeinde abgerechnet wurden und diese im Gebäude- und Wohnungsregister erfasst sind. Als Stichtag gilt der 27. Juli 2026.

Grosse Waldbrandgefahr

Die Waldbrandgefahr wird im Kanton Bern als „gross“ beurteilt (Stufe 4).

Hier geht es zur Medienmitteilung

Beschlüsse Gemeindeversammlung vom 29. Juni 2026

24 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Gemeindeversammlung vom 29. Juni 2026 folgende Beschlüsse gefasst:

1. Die Jahresrechnung 2025, die im Gesamthaushalt einen Ertragsüberschuss von CHF 14’778.93 aufweist, wird einstimmig genehmigt. Die Nachkredite werden zur Kenntnis genommen.

2. Die Teilrevision des Reglements über die Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze wird mit 23 Ja und 1 Enthaltung angenommen.

3. Der Kredit für die Renaturierung des Budelbachs über CHF 75’000.00 wird einstimmig angenommen.

4. Der Nachkredit für die Schutzzonenüberprüfung bis zum Total von CHF 75’000.00 wird zur Kenntnis genommen.

5. Die Kreditabrechnung Wasserleitung Tracht wird mit einem Total von CHF 146’1612.80 und einer Kostenüberschreitung von CHF 26’161.80 einstimmig angenommen.

Verordnung Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze

Der Gemeinderat Därligen hat am 15. Juni 2026 folgende Verordnung genehmigt:

Neufassung; Inkraftsetzung per 1. Juli 2026

Die Verordnung kann auf der Gemeindeverwaltung Därligen eingesehen oder auf der Internetseite www.daerligen.ch heruntergeladen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Erlass kann innert 30 Tagen (Frist bis 24. Juli 2026) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.

Gemeinderat Därligen

Amtliche Pilzkontrolle 2026

Wir machen die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass alle Pilze, die als Nahrungsmittel in Verkehr gebracht werden (Verkauf, Schenkung, Bereitstellung zum Verkauf usw.), bei der hierfür geschaffenen Kontrollstelle geprüft werden können. Darunter fallen auch die frischen und getrockneten Pilze, die zur Verabreichung als Speisen in Hotels und Gaststätten bestimmt sind.

Für kontrollierte Pilze wird eine Bescheinigung ausgestellt, mit Angabe einer befristeten Gültigkeitsdauer. Die zum Verkauf bestimmten Pilze müssen sauber und trocken sein; sie dürfen insbesondere keine Anzeichen von Fäulnis oder Krankheit zeigen und müssen nach Arten sortiert sein.

Die Pilzkontrolle für die Gemeinden Beatenberg, Bönigen, Därligen, Habkern, Interlaken, Iseltwald, Matten, Ringgenberg, Unterseen und Wilderswil wird durch Hans Wysser, Helene Schneider und Andrea Schranz-Bhend geführt. Sie kontrollieren die gesammelten Pilze ab Samstag, 18. Juli 2026.

jeweils am Montag, Mittwoch und Samstag von 18.30 bis 19.00 Uhr.

Kontrollstelle: Werkhof, Beatenbergstrasse 30, 3800 Unterseen (es erfolgen keine Kontrollen durch Werkhofmitarbeiter).

Gebührenansätze:
– für den Verkauf, pro Schein Fr. 4.–
– für den Verkauf, pro Kilo Fr. 2.–
– für Privat, pro Kontrolle: Gemeinden im Kostenverteiler Fr. 2.–, Gemeinden ausserhalb Kostenverteiler Fr. 4.–

Die Schontage für Pilze wurden aufgehoben. Hingegen bleibt die Bestimmung bestehen, wonach pro Tag und
Person maximal zwei Kilogramm Pilze gesammelt werden dürfen.

Gemeindeverwaltung

Beschlüsse Gemeindeversammlung 28. November 2025

Beschlussprotokoll

29 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Gemeindeversammlung vom 28. November 2025 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Das Budget 2026, das im Gesamthaushalt einen Aufwandüberschuss von CHF 37’000 und im steuerfinanzierten allgemeinen Haushalt einen Aufwandüberschuss von CHF 15’150 aufweist, wird einstimmig genehmigt. Ebenso einstimmig angenommen werden die Steueranlage von 1.85 Einheiten und die Liegenschaftssteuer von 1.5 ‰.
  2. Das neue Campingreglement wird einstimmig angenommen. Es regelt besonders das «wilde Campieren», das auf dem gesamten Gemeindegebiet verboten ist.

Namens des Gemeinderates

sig. Stephan Dietrich, Sekretär

Gemeindeversammlung vom 28. November 2025

Freitag, 28. November 2025, 20:00 Uhr im Schulhaus

Traktanden:

  1. Budget 2026:
    Beratung und Beschluss Budget 2026
    Genehmigung Steueranlage für Gemeindesteuer sowie Liegenschaftssteuer
  2. Neues Campingreglement: Genehmigung
  3. Verschiedenes

Öffentliche Auflage:

Budget 2026

Neues Campingreglement

Revision Gefahrenkarte / Erstellen Schutzbautenkataster

Auf dem gesamten Gemeindegebiet finden ab sofort (Sommer 2025) bis im Frühjahr 2026 Aufnahmen und Begehungen für die Revision der bestehenden Gefahrenkarte über alle Naturgefahren (Wasser, Fels, Schnee usw.) sowie die Erstellung eines Katasters der bestehenden Schutzbauten an den Bächen statt.

Im Rahmen dieser Projekte werden sich die Mitarbeitenden der beauftragten Fachbüros im Gelände und teilweise auch auf privaten Parzellen (nur soweit unbedingt notwendig) bewegen müssen.

Wir danken für das Verständnis.

Gemeinde und Schwellenkorporation Därligen

Jahresrechnung 2024

Jahresrechnung 2024