Bauen und Umwelt
Baubewilligungsverfahren
Wer bauen will, braucht eine rechtsgültige Baubewilligung. Wir stellen im Baubewilligungsverfahren sicher, dass die Bauvorhaben den bau- und umweltrechtlichen Vorschriften sowie anderen Gesetzen entsprechen.
Elektronisches Baubewilligungsverfahren wird ab 1. März 2022 obligatorisch
Bereits seit September 2021 können Baugesuche elektronisch auf der Plattform eBau eingereicht werden. Das Ausfüllen über eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Aufgrund ausstehender gesetzlicher Anpassungen müssen die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen weiterhin noch zweifach ausgedruckt und unterschrieben beim Bereich Bauverwaltung eingereicht werden. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.
Auch mit eBau werden die Baugesuche weiterhin im Anzeiger Interlaken publiziert. Die Publikationskosten gehen zulasten der Gesuchstellenden und werden diesen vom Anzeiger direkt in Rechnung gestellt
Situationsplan für Baugesuche
Gestützt auf Art. 12 Dekret über das Baubewilligungsverfahren (BewD) ist zum Baugesuch ein durch den Nachführungsgeometer beglaubigter Situationsplan einzureichen. Der Situationsplan für ein Baugesuch kann in Papierform oder als Datei bei folgender Adresse bezogen werden:
GEOGRID
Weissenaustrasse 19
3800 Unterseen
Telefon 033 826 64 64
E-Mail info@geogrid.ch
ÖREB-Kataster
Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedinungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher BEstimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässlig dargestellt.
Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern in Form einer dynamischen Karte eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden.