ABC-Schule

ABC Primarschule Därligen

A

ABSENZEN

Als entschuldigt gelten:

  • Krankheit oder Unfall des Kindes
  • Krankheit in der Familie des Kindes
  • Todesfall in der Familie des Kindes
  • äusserst schwierige Schulwegverhältnisse infolge schlechter Witterung
  • Arzt- und Zahnarztbesuche
  • Prüfungsaufgebote
  • Abklärungen und Beratungen der Erziehungsberatungsstelle
  • bis zu zwei Tage für den Wohnungswechsel der Familie

Die Eltern teilen der Klassenlehrperson die Absenz, wenn möglich, vorgängig mit. Kontaktangaben erhalten Sie zu Beginn des Schuljahres von den zuständigen Lehrpersonen. Die beste Zeit für kurzfristige Abmeldungen ist morgens vor dem Unterricht. Bitte rufen Sie nur im Notfall während der Unterrichtszeit an!

Unentschuldigte Absenzen / strafbare Versäumnisse

Sind Absenzen nicht begründet oder werden sie nicht ordnungsgemäss der Klassenlehrperson bekannt gegeben, gelten sie als unentschuldigt. Wird eine Dispensation nicht gewährt und bleibt das Kind dennoch dem Unterricht fern, gilt dies als unentschuldigte Absenz.

Für andere Abwesenheitsgründe siehe unter «Dispensation» und «Fünf Halbtage».

ABWESENHEIT BEI KRANKHEIT

Ist ein Kind krank, muss es zu Hause bleiben. Wenn Ihr Kind 24 Stunden ohne Fieber ist, darf es die Schule wieder besuchen. Die Klassenlehrkraft kann Arztzeugnisse oder andere Bestätigungen einfordern.

ADRESSÄNDERUNG

Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde sind die Schulverwaltungen des bisherigen und des neuen Wohnorts zu informieren und die Kinder auf der Einwohnerkontrolle an- bzw. abzumelden. Adressänderungen innerhalb der Gemeinde Därligen sind ebenfalls sofort der Klassenlehrperson, der Schulleitung und der Einwohnerkontrolle mitzuteilen.

Angebot der Schule (AdS)

Die Anmeldung für ein Angebot der Schule im vorangehenden Semester ist verbindlich.

B

BASISSTUFE

Die Basisstufe ist eine Organisationsform, welche den Kindergarten und die ersten zwei Primarschuljahre verbindet. Es werden 4 bis 8-jährige Kinder in einer altersgemischten Klasse während in der Regel vier Jahren gemeinsam unterrichtet.

Kinder, die bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollenden, treten in der Regel im August in die Basisstufe ein. Der Eintritt kann um ein Jahr verschoben werden.

Die Anmeldung für die Basisstufe erfolgt mittels Meldeblatt, welches den Familien von neu eintretenden Kindern von der Gemeindeverwaltung zugestellt wird.

Weiterführenden Informationen finden Sie auf der Homepage des Amts für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) Bern.

BESUCH IM UNTERRICHT

Über einen Schulbesuch freuen sich die Lehrpersonen sehr. Melden Sie Ihren Besuch bitte vorgängig bei der Klassenlehrperson.

BEURTEILUNGSBERICHT

Alle Informationen zum Thema «Beurteilung und Übertritte» finden Sie auf der Homepage des Amts für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) Bern. https://www.bkd.be.ch/de/start/themen/bildung-im-kanton-bern/kindergarten-und-volksschule/die-volksschule/unterricht-in-der-volksschule.html

BIBLIOTHEK

Die Kinder können in bestimmten Unterrichtssequenzen die schuleigene Bibliothek besuchen. Weitere Informationen erhalten Sie von den Lehrpersonen zu Beginn des Schuljahres.

D

DATENSCHUTZ

Die Primarschule Därligen hält sich an das Datenschutzgesetz des Kantons Bern.

Datenschutz ist der Schutz der Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte, der Schutz vor missbräuchlicher Datenbearbeitung. Es ist das Recht, selbst bestimmen zu können, wer wann welche persönlichen Daten zu welchem Zweck bearbeiten darf und wem diese bekannt gegeben werden dürfen.

Datenschutz bedeutet aber nicht, dass keine Daten mehr bearbeitet werden dürfen. Damit Behördenmitglieder ihre Aufgaben erfüllen können, muss ein gewisses Mass an Bearbeitung notwendiger Daten erlaubt sein. So müssen Lehrpersonen, um den Bildungsauftrag der Volksschule erfüllen zu können, notwendige Personaldaten von Schülerinnen und Schülern bearbeiten dürfen.

Die Eltern müssen sich schriftlich einverstanden erklären, bevor ihre Telefonnummer z.B. auf einer Klassenliste weitergegeben wird.

DISPENSATION

Für Dispensation sind gemäss Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule möglich.

Die Eltern reichen das Dispensationsgesuche spätestens vier Wochen im Voraus schriftlich und begründet bei der Schulleitung ein. Die Schulleitung kann Beweise oder Bestätigungen für die Begründung einfordern.

E

ELTERNABEND

Die Lehrpersonen laden mindestens einmal pro Schuljahr zu einem Elternabend ein. Die Einladung erfolgt schriftlich.

Examen

Die Primarschule Därligen feiert traditionell in der letzten Schulwoche den Schulschluss mit einem “Examen”. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen.

F

FERIENPLAN

Die Ferienpläne sind auf der Gemeindehomepage aufgeschaltet.

FÖRDERMASSNAHMEN

Der Spezialunterricht Jungfrauregion (SJR) ist für die Logopädie, die Psychomotorik, die

Begabtenförderung sowie die integrative Förderung (Heilpädagogik) in Därligen zuständig. Zusätzlich werden intern Lektionen zur integrativen Förderung abgedeckt. Fördernde Massnahmen werden von der Schulleitung aufgrund von Anträgen der Lehrpersonen oder von Fachstellen (Schulpsychologe, Schularzt etc.) verfügt. Diese Massnahmen sind in jedem Fall zeitlich befristet und werden regelmässig überprüft. Fördernde Massnahmen sind kostenlos.

FOTOGRAF / In

Jährlich kommt ein Fotograf/Fotografin in die Schule und erstellt Portraits-, Geschwister- und Klassenfotos. Über einen Link auf der Homepage des Fotografen/Fotografin können die Fotos kostenpflichtig bestellt werden.

FUNDBÜRO

Wertgegenstände werden bei der verantwortlichen Lehrperson aufbewahrt.

Gefundene Sachen werden in einer Kiste beim Schulhauseingang deponiert.

FÜNF HALBTAGE

Es steht den Eltern/Erziehungsberechtigten zu, ihre Kinder an fünf Halbtagen pro Schuljahr aus dem Schulunterricht zu nehmen. Diese Halbtage können einzeln oder zusammenhängend bezogen werden. Die Absenz muss der Klassenlehrperson durch die Eltern/Erziehungsberechtigten spätestens am Vortag gemeldet werden. Es ist keine Begründung erforderlich.

H

HANDYS

Der Gebrauch des Handys ist während der Schulzeit untersagt.

Wenn eine Schülerin oder ein Schüler gegen diese Regeln verstösst, wird das Handy bis zum Ende des Unterrichthalbtages entzogen. Im Wiederholungsfall werden die Eltern benachrichtigt.

Wir bitten Sie, den Umgang Ihrer Kinder mit Handys, aber auch mit dem Internet im Auge zu behalten und die Gefahren zu thematisieren.

HAUSAUFGABEN

Gemäss Lehrplan 21 findet das schulische Lernen grundsätzlich im Unterricht statt. Hausaufgaben dienen ausschliesslich der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts. Die Lehrpersonen passen die Hausaufgaben der individuellen Lernentwicklung an. Die Kinder sollten ihre Hausaufgaben selbstständig und ohne Hilfe der Eltern lösen können.

Maximale Zeit für Hausaufgaben pro Woche:

30 Minuten im 1. und 2. Schuljahr

45 Minuten im 3. bis 6. Schuljahr

90 Minuten im 7. bis 9. Schuljahr

HAUSSCHUHE

In den Unterrichtsräumen ist das Tragen von Strassenschuhen nicht gestattet. Ausnahmen bilden die Werkräume, sowie auf Geheiss der Lehrperson.

In der Turnhalle Leissigen ist das Tragen von Hallenschuhen oder Antirutschsocken Pflicht.

J

JUGENDARBEIT BÖDELI

Informationen finden Sie unter: Offene Kinder- und Jugendarbeit Region Jungfrau – Offene Kinder- und Jugendarbeit Region Jungfrau (okja-regionjungfrau.ch)

K

KIRCHLICHE UNTERWEISUNG KUW

Die KUW der katholischen und evangelischen Landeskirche findet meistens ausserhalb des Stundenplanes statt. Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden von der Kirchgemeinde Leissigen informiert.

KONFLIKTE UND MOBBING

Konflikte gehören zum Leben. Diese konstruktiv lösen zu lernen, ist wertvoll für die soziale Entwicklung und stärkt die Beziehungsfähigkeit. Mobbing hingegen schadet allen Beteiligten und muss gestoppt werden.

Merkblatt_Mobbing_Eltern_A4_DE_Web.pdf (bernergesundheit.ch)

In Konfliktsituationen soll immer zuerst das Gespräch unter allen Beteiligten gesucht werden. Im Gespräch können Missverständnisse verhindert oder beseitigt werden. Bitte nehmen Sie bei Gesprächsbedarf Kontakt mit der Klassenlehrperson auf.

L

LÄUSEKONTROLLE

Die Läusekontrolle findet jeweils am Mittwochmorgen nach den Frühlings- Sommer-, Herbst- und Winterferien statt. Bitte schicken Sie Ihr Kind mit frisch gewaschenen Haaren zur Kontrolle.

Bei Läusebefall werden die Eltern/Erziehungsberechtigten mit einem Schreiben informiert und eine Fachperson besucht die betroffene Klasse.

Der Kanton Bern stellt unter folgendem Link Informationsmaterial für Eltern betreffend Kopfläusebekämpfung zur Verfügung:

Kopfläusebekämpfung

LEITBILD

Das Leitbild der Schule Därligen ist auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet.

M

O

P

PAUSEN

Die Schüler und Schülerinnen verbringen die grosse Pause in der Regel im Freien auf dem Schulhausareal.

PROMOTION

Ist der Übertritt in die nachfolgende Klasse gefährdet, werden die Eltern/Erziehungsberechtigten bis zum 30. April schriftlich auf die gefährdete Promotion hingewiesen.

R

RECHTE AM BILD

Bei Schuleintritt sind die Eltern aufgefordert, auf dem Personalienblatt des Kindes zu bestätigen oder verneinen, dass Ihr Kind bei Klassen- und/oder Schulanlässen fotografiert und die Fotos auf der Homepage der Schule oder für Zeitungsartikel verwendet werden dürfen. Änderungen der Einverständniserklärung, müssen der zuständigen Klassenlehrperson und der Schulleitung schriftlich gemeldet werden.

REKURSFRIST

Die Frist zur Anfechtung eines Entscheides der Schulleitung beträgt generell 30 Tage. Die Rekursinstanz ist in der jeweiligen Rechtsmittelbelehrung aufgeführt.

S

SCHULARZT

In Reihenuntersuchungen werden neben der Feststellung des allgemeinen körperlichen Zustandes die Sinnesorgane einer Prüfung unterzogen, um allfällige nötige Korrekturen von Seh- und Höranomalien frühzeitig anordnen zu können. Wichtig ist auch die frühzeitige Erfassung von Haltungsschäden und Haltungsschwächen. Die Untersuchungen des Schularztes finden im zweiten Basisstufenjahr (2. KG), in der 4. Klasse statt. Die Eltern werden vom Schularzt aufgeboten. Die schulärztliche Untersuchung kann auch beim Privatarzt durchgeführt werden. Jedoch muss der Besuch bestätigt werden.

SCHULORDNUNG

Die Nutzungsordnung ist auf der Homepage der Schule aufgeschaltet.

SCHULWEG

Basisstufenkinder und Schülerinnen und Schüler sollen als Fussgänger verkehrstüchtig sein. Daher kommen sie grundsätzlich zu Fuss in die Schule. Ausnahmebewilligungen können, nach der Eingabe eines schriftlichen Gesuchs, durch die Schulleitung erteilt werden.

Der Schulweg fällt in die Verantwortung der Eltern/Erziehungsberechtigten.

Bitte schicken Sie Ihr Kind rechtzeitig, jedoch nicht zu früh zur Schule, die Tür ist jeweils 5-10 Minuten vor Unterrichtsbeginn offen.

Falls Ihr Kind bis zu Beginn der Unterrichtszeit nicht erscheint, werden Sie telefonisch kontaktiert.

SCHULZAHNPFLEGE

In der Basisstufe hat jedes Kind eine Zahnbürste, die mit dem Namen des Kindes angeschrieben ist. Ab und zu findet ein gemeinsames Zähneputzen statt.

Zur jährlichen Kontroll-Untersuchung werden die Kinder schriftlich aufgeboten. Die Kosten für diese Kontroll-Untersuchung trägt die Gemeinde. Allenfalls notwendige Behandlungskosten gehen zu Lasten der Eltern.

Schwimmen

Schwimmunterricht findet zweiwöchentlich am Freitag für die Schülerinnen und Schüler der 1.-3. Klasse im Bödelibad Unterseen statt. In der 4. Klasse absolvieren die SUS einen Wassersicherheitscheck.

Damit der Unterricht stattfinden kann sind wir auf Fahr- und Begleitunterstützung angewiesen.

Die genauen Daten und die Tabelle, sich zum Fahren und Begleiten einzuschreiben, werden am Anfang des Schuljahres den betroffenen Eltern abgegeben.

SPORTUNTERRICHT

Der Turnunterricht findet alle zwei Wochen in Leissigen statt. Die anderen Sportlektionen je nach Planung/Wetter im „Turnsääli“. Die Daten für den Unterricht in Leissigen werden Ihnen zu Beginn des Schuljahres von der zuständigen Lehrperson mitgeteilt. Für den Sportunterricht werden Hallenschuhe oder «Turnschlärpli» bzw. Antirutschsocken benötigt.

Wichtig: Der Schulbeginn kann an diesen Tagen abweichen, da per Bus nach Leissigen gereist wird. Auch hierzu erhalten Sie entsprechende Informationen zum Beginn des Schuljahres.

SPRACHE / STANDARDSPRACHE

Die Schülerinnen und Schüler bringen in der Regel Erfahrungen mit Mundart und Standardsprache mit, viele wachsen auch mehrsprachig auf. Auf spielerische Weise werden die Schülerinnen und Schüler während der Basisstufe in ihren unterschiedlichen sprachlichen Voraussetzungen gefördert. Dabei haben sowohl Mundart wie Standardsprache ihren Stellenwert.

Die Schule ist für viele Schülerinnen und Schüler der einzige Ort, wo sie das Sprechen der Standardsprache gezielt üben können. Damit sie die Gelegenheit erhalten, sich in der Standardsprache auszudrücken, wird grundsätzlich ab der dritten Klasse in allen Fachbereichen Standardsprache gesprochen.

STANDORTGESPRÄCH

Das jährliche Standortgespräch ist ein offener Austausch zwischen Lehrpersonen, Eltern/ Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schülern. Dabei werden Fragen beantwortet, Absprachen getroffen und die Unterstützung und Förderung des Einzelnen definiert. Das Standortgespräch gibt zudem einen Rückblick über wesentliche Veränderungen seit dem letzten Gespräch. Thematisiert werden Beobachtungen zum Entwicklungsstand. Weitere Diskussionspunkte sind Leistungen und Lernprozesse in den einzelnen Fachbereichen und Beobachtungen zu den überfachlichen Kompetenzen (Fortschritte, Stärken, Schwächen).

Schul- und Gemeindeweihnacht

Die jährliche Schul- und Gemeindeweihnachtsfeier findet in der letzten Schulwoche vor den Weihnachtsferien statt.

STUNDENPLAN

Die jeweiligen Stundenpläne sind auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet.

T

TABLET

Den Schülerinnen und Schülern der Mittelstufe werden während des Unterrichtes Laptops ausgehändigt. Diese dienen als Arbeitsgerät und bleiben im Eigentum der Gemeinde.

V

VERHALTEN IN DER SCHULE

Alle Beteiligten der Schule sind für einen geregelten und geordneten Schulbetrieb mitverantwortlich. Die Schülerinnen und Schüler haben sich in der Schule und in der Öffentlichkeit anständig und rücksichtsvoll zu verhalten (Art. 54 VSG). Für das Fehlverhalten in der Öffentlichkeit inklusive Schulwegs sind vollumfänglich die Eltern verantwortlich.

VERKEHRSUNTERRICHT

Der Verkehrsinstruktor besucht die Schule und übt mit den Kindern alters- und stufengerecht das richtige Verhalten theoretisch und auf der Strasse. Die Eltern werden vor dem Besuch von der zuständigen Lehrperson informiert, wenn der Unterricht draussen stattfindet und das Velo usw. benötigt wird..

Z

ZEUGNIS

Siehe Beurteilungsbericht

ZNÜNI

Ein gesundes Znüni spielt eine wichtige Rolle in der Ernährung der Kinder. Es beugt Hungerattacken vor und verhindert einen frühzeitigen Leistungsabfall. Die Pausen sind so gestaltet, dass die Kinder genügend Zeit haben, sich zu stärken.

In der Basisstufe haben die Kinder ihren eigenen Trinkbecher, woraus sie Hahnenwasser trinken. Es ist daher nicht nötig, eine Trinkflasche einzupacken.

ZUSAMMENARBEIT

Schule und Eltern/Erziehungsberechtigte arbeiten bei der Erziehung und Ausbildung zusammen. Die Eltern haben die Pflicht zur Mitwirkung und halten das Kind zum Schulbesuch an. Ein wichtiger Bestandteil der Zusammenarbeit ist der Besuch der Elternabende und anderen Veranstaltungen der Schule.