Abfallentsorgung
Kehrichtabfuhr
Der Kehricht muss in AVAG-Kehrichtsäcken oder in mit AVAG-Gebührenmarken (Bezug an diversen Verkaufsstellen z. B. in Interlaken oder Leissigen) versehenen Abfallsäcken in den Containern deponiert werden. Die Container werden jeden Freitag glehrt. Das Verbrennen von Kehricht ist verboten!
Altpapier- und Kartonsammlung der Primarschule Därligen
Papier und Karton getrennt bündeln. Es wird nur gebündeltes Papier eingesammelt, nicht aber Papier welches in Säcken bereitgestellt wird. Wir bitten Sie die Bünde nicht zu gross zu machen, so dass sie gut von den Schulkindern eingesammelt werden können.
Alteisensammlung
Infolge stark rückläufiger Sammelresultate hat der Gemeinderat beschlossen, inskünftig auf die Alteisensammlung zu verzichten. Altmetalle jeder Art können täglich, kostenlos bei der REVAG Recycling AG, Lütscherenstrasse 30, Interlaken (033 822 42 43) abgegeben/angeliefert werden.
Gewerbe-Container
Die Gewerbecontainer werden mit der ordentlichen Kehrichtabfuhr geleert. In diese Container gehört nur Abfall von Gewerbebetrieben. Die Container sind mit einer entsprechenden Containerpombe zu versehen. Die Containerplomben sind auf der Gemeindeverwaltung erhältlich:
800 Liter Fr. 40 pro Stk.
600 Liter Fr. 30 pro Stk.
In alle übrigen Container darf nur Kehricht in den offiziellen AVAG-Kehrichtsäcken oder in Gebinden, versehen mit einer entsprechenden Gebührenmarken, deponiert werden.
Sperrgut (ohne Alteisen und Elektrogeräte)
Das Sperrgut kann wöchentlich freitags bei den Containerplätzen mit den AVAG-Gebührenmarken (Bezug an diversen Verkaufsstellen z. B. in Interlaken oder Leissigen) entsorgt werden. Für 30 Kg 1 Gebührenmarke zu Fr. 7.80. Maximal zulässige Masse für brennbare Abfälle 1.0 x 2.0 m. Kanthölzer max. 5 x 5 cm x 2.0 m.
Grünabfuhr
Die Grünabfuhr wird über die Abfall-Grundgebühr finanziert. Die Daten sind aus dem Afallkalender ersichtlich. Das Grüngut ist entweder gebündelt (max. 1 Meter Länge, kein Draht verwenden!) oder in stabilen Gebinden, vorzugsweise in den grünen Abfallbehältern, bereit zu stellen. Grünabfälle in ungeeigneten Behältnissen (z. B. Kehrichtsäcke, Plastiksäcke, Fässer, Blechbecken, Körbe) werden nicht abgeholt.
Als Grüngut gelten Strauch-, Baum-, Heckenschnitt, Rasen, Blumen, laub, Gemüsestauden, Rüstabfälle, Eierschalen, Teekraut, Kaffeesatz, Blumensträusse, Zimmerpflanzen, Kleintiermist von Pflanzenfressern.
Tierkadaver
Sammelstelle
Schlachtanlage Interlaken, Untere Bönigstrasse 38, 3800 Interlaken