Anpassung Gewichtsbeschränkung auf Gemeindestrassen

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Gemeindestrassen auf ihre Belastbarkeit hin zu überprüfen und die Gewichtsbeschränkung entsprechend anzupassen. Das Kantonale Tiefbauamt, Oberingenieurkreis I hat den nachfolgenden Massnahmen am 10. Januar 2025 die Zustimmungsverfügung erteilt.

Aufhebung
Höchstgewicht 12t (SVV-Signal Nr. 2.16)
Bützigeweg; Brunnacherweg (Bützigeweg bis Ende Siedlungsgebiet); Matteweg; Wyngarteweg, Chrützweg, Riedbrunneweg (Chrützweg bis Rossweg); Schorrenweg; Blattacherweg (Matteweg bis Ende Siedlungsgebiet)

Neusignalisation
Höchstgewicht 20t (SSV-Signal Nr. 2.16)
Bützigeweg; Brunnacherweg (Bützigeweg bis Ende Siedlungsgebiet); Matteweg; Wyngarteweg; Chrützweg; Riedbrunneweg (Chrützweg bis Rossweg)

Höchstgewicht 27t (SSV-Signal Nr. 2.16)
Schorrenweg; Blattacherweg (Matteweg bis Ende Siedlungsgebiet)

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit ihrer Eröffnung mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, angefochten werden. Die Beschwerde ist in zwei Exemplaren einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.