Benutzungsordnung Badi Tracht

Der Gemeinderat Därligen hat am 28. April 2025 folgenden Erlass genehmigt:

Darin enthalten sind die neuen Eintrittspreise:

  • Erwachsene: Fr. 5.–
  • Kinder 6 – 16 Jahre: Fr. 2.–
  • Ortsansässige Därligerinnen und Därliger: Fr. 2.–

Für die vergünstigten Angebote müssen auf der Gemeindeverwaltung Därligen Münzjetons bezogen werden.

Inkraftsetzung: 1. Mai 2025, sofern gegen den Erlass keine Beschwerden erhoben werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Benutzungsordnung Badi Tracht kann innert 30 Tagen (Frist: 10. Juni 2025) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.