Verbreitete grosse Waldbrandgefahr

Gefahrenstufe

Die Waldbrandgefahr wird in folgenden Regionen des Kantons Bern als „gross“ beurteilt (Stufe 4)
– Berner Jura
– Mittelland
– Voralpen

Die Waldbrandgefahr wird in folgender Region des Kanton Bern als „erheblich“ beurteilt (Stufe 3):
– Berner Oberland


Verhaltenshinweise
In Regionen mit grosser Waldbrandgefahr (Stufe 4) grundsätzlich auf Feuer im Wald und in der Nähe des Waldes (50 m Abstand) verzichten. Anweisungen der Behörden unbedingt befolgen.

In Regionen mit erheblichen Waldbrandgefahr (Stufe 3) bei windigen Verhältnissen auf Feuer verzichten. Ohne Wind Feuer nur noch in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) entfachen und vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen. Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.