Gemeindeversammlung vom 29.11.2024
Traktanden:
- Budget; Beratung und Beschlussfassung über das Budget 2025, Festlegung der Steueranlage und des Liegenschaftssteueransatzes
- Verpflichtungskredit Dachsanierung und Heizungsersatz Schulhaus
- Wahlen Gemeinderat
- Verschiedenes
Aktenauflage:
- Die detaillierten Unterlagen zum Budget 2025 stehen zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Unterlagen können zudem auch auf der Homepage www.daerligen.ch eingesehen bzw. heruntergeladen werden. An der Gemeindeversammlung werden keine Detail-Exemplare aufgelegt.
- Die Botschaft mit detaillierten Informationen zu den Traktanden wird an alle Haushaltungen verschickt.
Rechtsmittel:
- Beschwerden in Wahlangelegenheiten sind innert 10 Tagen, gegen übrige Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli in 3800 Interlaken einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG).
- Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen. Organisationsreglement Art. 19: Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt.