Erlass Planungszone für Zweitwohnungen
Der Gemeinderat Därligen hat für das gesamte Gemeindegebiet eine Planungszone nach Art. 27 RPG sowie Art 62 BauG erlassen. Sie gilt für die Dauer von zwei Jahren. Mit diesem Schritt stellt die Gemeinde sicher, dass während der laufenden Abklärungen keine Entwicklungen stattfinden, die die zukünftige Regelung von Zweitwohnungen und deren kurzzeitiger Vermietung beeinträchtigen würden.
Die Entwicklung in der Gemeinde und der Region Bödeli im Zusammenhang mit kurzzeitigen Vermietungen stellt Därligen vor grosse Herausforderungen. Der Gemeinderat sieht sich je länger je mehr mit Reklamationen aus der Bevölkerung konfrontiert. Damit verbunden sind insbesondere der Verlust von Wohnraum für Einheimische sowie Störungen durch kurzzeitige Vermietungen. Problematisch für die einheimische Bevölkerung sind in diesem Zusammenhang namentlich Störungen nach 22.00 Uhr an Werktagen durch Belästigungen durch Lärm, der unter anderem durch Spätanreisen verursacht wird.
Gerade in Gemeinden, welche in beliebten Tourismusregionen liegen und keine neuen Zweitwohnungen mehr erstellt werden können, werden immer mehr bestehende altrechtliche Wohnungen in Zweitwohnungen umgenutzt.
Die Umnutzung von bisher als Erstwohnung genutzten Wohnungen zu Zweitwohnungen ist neu baubewilligungspflichtig. Auch die Um- oder Neunutzung einer Wohnung zu kommerziellen, gewerbsmässigen Kurzzeitvermietung ist baubewilligungspflichtig. Heute bestehende Zweitwohnungen können während der zwei Jahre wie bis anhin genutzt werden, sofern hierfür die Kurtaxen gemäss Kurtaxenreglement der Gemeinde abgerechnet wurden und diese im Gebäude- und Wohnungsregister erfasst sind. Als Stichtag gilt der 27. Juli 2026.