Aktuelles

Revision Gefahrenkarte / Erstellen Schutzbautenkataster

Auf dem gesamten Gemeindegebiet finden ab sofort (Sommer 2025) bis im Frühjahr 2026 Aufnahmen und Begehungen für die Revision der bestehenden Gefahrenkarte über alle Naturgefahren (Wasser, Fels, Schnee usw.) sowie die Erstellung eines Katasters der bestehenden Schutzbauten an den Bächen statt.

Im Rahmen dieser Projekte werden sich die Mitarbeitenden der beauftragten Fachbüros im Gelände und teilweise auch auf privaten Parzellen (nur soweit unbedingt notwendig) bewegen müssen.

Wir danken für das Verständnis.

Gemeinde und Schwellenkorporation Därligen

Amtliche Pilzkontrolle 2025

Wir machen die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass alle Pilze, die als Nahrungsmittel in Verkehr gebracht werden (Verkauf, Schenkung, Bereitstellung zum Verkauf usw.), bei der hierfür geschaffenen Kontrollstelle geprüft werden können. Darunter fallen auch die frischen und getrockneten Pilze, die zur Verabreichung als Speisen in Hotels und Gaststätten bestimmt sind.

Für kontrollierte Pilze wird eine Bescheinigung ausgestellt, mit Angaben einer befristeten Gültigkeitsdauer. Die zum Verkauf bestimmten Pilze müssen sauber und trocken sein; sie dürfen insbesondere keine Anzeichen von Fäulnis oder Krankheit zeigen und müssen nach Arten sortiert sein.

Die Pilzkontrolle für die Gemeinden Beatenberg, Bönigen, Därligen, Habkern, Interlaken, Iseltwald, Matten, Ringgenberg, Unterseen und Wilderswil wird durch Hans Wysser und Helene Schneider geführt. Sie kontrollieren die gesammelten Pilze ab Samstag, 19 Juli 2025.

  • jeweils am Montag, Mittwoch und Samstag von 18.30 bis 19.00 Uhr.

Kontrollstelle: Werkhof, Beatenbergstrase 30, 3800 Unterseen (es erfolgen keine Kontrollen durch Werkhofmitarbeiter).

Gebührenansätze:

  • für den Verkauf, pro Schein Fr. 4.-
  • für den Verkauf, pro Kilo Fr. 2.-
  • für Privat, pro Kontrolle: Gemeinden im Kostenverteiler Fr. 2.-, Gemeinden ausserhalb Kostenverteiler Fr. 4.-

Die Schontage für Pilze wurden aufgehoben. Hingegen bleibt die Bestimmung bestehen, wonach pro Tag und Person maximal zwei Kilogramm Pilze gesammelt werden dürfen.

Im Auftrag der Gemeinden:
Sekretariat Sicherheitskommission Unterseen

Jahresrechnung 2024

Jahresrechnung 2024

Benutzungsordnung Badi Tracht

Der Gemeinderat Därligen hat am 28. April 2025 folgenden Erlass genehmigt:

Darin enthalten sind die neuen Eintrittspreise:

  • Erwachsene: Fr. 5.–
  • Kinder 6 – 16 Jahre: Fr. 2.–
  • Ortsansässige Därligerinnen und Därliger: Fr. 2.–

Für die vergünstigten Angebote müssen auf der Gemeindeverwaltung Därligen Münzjetons bezogen werden.

Inkraftsetzung: 1. Mai 2025, sofern gegen den Erlass keine Beschwerden erhoben werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Benutzungsordnung Badi Tracht kann innert 30 Tagen (Frist: 10. Juni 2025) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.

Asiatische Hornisse erkennen und melden

Im Auftrag des Amts für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern informieren wir Sie über die Bedrohung durch die asiatische Hornisse. Eine Früherkennung ist wichtig. Sie finden entsprechende Informationen, wie Sie bei einer Sichtung vorgehen müssen, in diesem Merkblatt.

Weitere Informationen finden Sie zudem unter www.asiatischehornisse.ch.

Wir danken Ihnen bestens für Ihre Aufmerksamkeit und für Ihre Mithilfe.

Stephan Dietrich wird neuer Gemeindeverwalter

Die bisherige Amtsinhaberin Cristiana Eira hat sich entschieden, die Gemeinde Därligen per 28.02.2025 zu verlassen. Der Gemeinderat dankt Cristiana Eira für Ihr Wirken und Ihren Einsatz für die Gemeinde und wünscht Ihr privat wie beruflich alles Gute für die Zukunft.

Mit der Anstellung von Stephan Dietrich per 01.03.2025 konnte die Stelle als Gemeindeverwalter erfreulicherweise nahtlos wiederbesetzt werden. Stephan Dietrich ist diplomierter Gemeindeschreiber und wohnt in Spiez.

Der Gemeinderat freut sich sehr, mit Stephan Dietrich eine äusserst qualifizierte und überzeugende Persönlichkeit für die Stelle gewonnen zu haben.

Anpassung Gewichtsbeschränkung auf Gemeindestrassen

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Gemeindestrassen auf ihre Belastbarkeit hin zu überprüfen und die Gewichtsbeschränkung entsprechend anzupassen. Das Kantonale Tiefbauamt, Oberingenieurkreis I hat den nachfolgenden Massnahmen am 10. Januar 2025 die Zustimmungsverfügung erteilt.

Aufhebung
Höchstgewicht 12t (SVV-Signal Nr. 2.16)
Bützigeweg; Brunnacherweg (Bützigeweg bis Ende Siedlungsgebiet); Matteweg; Wyngarteweg, Chrützweg, Riedbrunneweg (Chrützweg bis Rossweg); Schorrenweg; Blattacherweg (Matteweg bis Ende Siedlungsgebiet)

Neusignalisation
Höchstgewicht 20t (SSV-Signal Nr. 2.16)
Bützigeweg; Brunnacherweg (Bützigeweg bis Ende Siedlungsgebiet); Matteweg; Wyngarteweg; Chrützweg; Riedbrunneweg (Chrützweg bis Rossweg)

Höchstgewicht 27t (SSV-Signal Nr. 2.16)
Schorrenweg; Blattacherweg (Matteweg bis Ende Siedlungsgebiet)

Gegen die Verfügung zur Erhöhung der Gewichtsbeschränkungen sind keine Einsprachen eingegangen.

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Beschlüsse Gemeindeversammlung vom 29.11.2024

29 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Gemeindeversammlung vom 29. November 2024 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Das Budget 2025 wurde mit einer neuen, leicht tieferen Steueranlage von 1.85 Einheiten wie folgt genehmigt:
 AufwandErtrag
Gesamthaushalt AufwandüberschussCHF1’837’190  1’774’580
-62’610
Allgemeiner Haushalt AufwandüberschussCHF1’679’890  1’640’730
-39’160
SF Wasserversorgung AufwandüberschussCHF   101’150  81’700
-19’450
SF Abfall AufwandüberschussCHF    56’150  52’150
-4’000

2. Für die Dachsanierung Ost sowie den Heizungsersatz im Schulhaus Därligen wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 300’000.00 genehmigt.

3. Für die Gesamterneuerungswahlen 2024-2027 konnte die Vakanz im Gemeinderat nicht besetzt werden. Aus diesem Grund ist für die laufende Legislaturperiode ein neues Mitglied zu wählen. Für den Sitz im Gemeinderat sind zwei Wahlvorschläge innerhalb der Eingabefrist eingegangen:

    • Lombardini Reto, Jg. 1967
    • Stettler Wilhelm Werner, Jg. 1953

    Am 25. November 2024 hat Wilhelm Werner Stettler den schriftlichen Rückzug seiner Kandidatur eingereicht. Gemäss Art. 48 Abs. 5 des Organisationsreglements wird Lombardi Reto, als neuer Gemeinderat per 1. Januar 2025 gewählt.

    Gemeindeversammlung vom 29.11.2024

    Traktanden:

    1. Budget; Beratung und Beschlussfassung über das Budget 2025, Festlegung der Steueranlage und des Liegenschaftssteueransatzes
    2. Verpflichtungskredit Dachsanierung und Heizungsersatz Schulhaus
    3. Wahlen Gemeinderat
    4. Verschiedenes

    Aktenauflage:

    • Die detaillierten Unterlagen zum Budget 2025 stehen zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Unterlagen können zudem auch auf der Homepage www.daerligen.ch eingesehen bzw. heruntergeladen werden. An der Gemeindeversammlung werden keine Detail-Exemplare aufgelegt.
    • Die Botschaft mit detaillierten Informationen zu den Traktanden wird an alle Haushaltungen verschickt.

    Rechtsmittel:

    • Beschwerden in Wahlangelegenheiten sind innert 10 Tagen, gegen übrige Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli in 3800 Interlaken einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG).
    • Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

    Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen. Organisationsreglement Art. 19: Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt.

    Wahl eines Mitgliedes in den Gemeinderat

    Wahlvorschläge sind gemäss Art. 48 Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Därligen innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsanzeiger, das heisst bis 22. November 2024, der Gemeindeschreiberei schriftlich einzureichen. Ein Vorschlag ist von mindestens fünf Stimmberechtigten zu unterzeichnen und darf nicht mehr Namen enthalten als Wahlen zu treffen sind. Ein Stimmberechtigter darf für jede zu treffende Wahl nur einen Vorschlag unterschreiben. Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindeschreiberei Därligen bezogen werden.