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Därligen lanciert die Sammlung von Haushalt-Kunststoffen

Verpackungen, Flaschen, Folien – Kunststoffe sind im Haushalt allgegenwärtig. Diese gehören aber nicht in den Kehricht, sondern können mit „Bring Plastic back“ der Wiederverwertung zugeführt werden. Ein wegweisendes Projekt macht es nun für Gemeinden im Kanton Bern einfach, dies ihrer Bevölkerung zu ermöglichen. Neben Därligen setzen seit dem 1. Mai zahlreiche weitere Berner Gemeinden auf das neue Recyclingsystem.

Im Kanton Bern wird eine neue Recyclinglösung angeboten, die eine einheitliche und koordinierte Sammlung von Haushalt-Kunststoffen möglich macht. Entwickelt wurde sie von der Entsorgungsfirma AVAG Umwelt AG gemeinsam mit Gemeinden, Partnern und der Kunststoffverwerterin InnoRecycling AG. Das Vorhaben wurde zudem vom Amt für Wasser und Abfall (AWA) des Kantons Bern unterstützt.

Der Gemeinderat von Därligen hat sich intensiv damit auseinandergesetzt und sich im Interesse der Bevölkerung und der Umwelt für die Einführung dieser zertifizierten und nachhaltigen Sammellösung entschieden. Ab dem 1. September 2023 können deshalb in Därligen und zugleich in über 80 weiteren Berner Gemeinden Haushalt-Kunststoffe mit dem System „Bring Plastic back“ gesammelt und der Wiederverwertung zugeführt werden. Finanziert wird das Bringsystem nach dem Verursacherprinzip durch den Verkauf von kostenpflichtigen Sammelsäcken.

Für das erarbeitete System sprechen neben den ökologischen Aspekten vor allem auch die einheitliche Funktionsweise über Gemeindegrenzen hinweg sowie, dass Entsorger und Detailhändler in das System eingebunden werden können, wie die Gemeinde Därligen mitteilt.

Die Schweizer Politik fordert mittelfristig eine derartige flächendeckende Sammlung von Haushalt-Kunststoffen, und genau das ist auch das Ziel im Kanton Bern. Die Gemeinde Därligen und über 80 weitere Berner Gemeinden nehmen dabei eine Vorreiterrolle ein und starten mit der Sammlung. Derzeit setzen sich über 30 weitere Gemeinden mit der Einführung auseinander, wie die Projektverantwortlichen mitteilen.

Der Notfalltreffpunkt – Ihre Anlaufstelle im Ereignisfall

Der Kanton Bern hat ein Konzept für Notfalltreffpunkte (NTP BE) erarbeitet. Den Gemeinden steht es frei, mit Unterstützung des Kantons Bern einen Notfalltreffpunkt zu errichten. Die Gemeinden Leissigen und Därligen haben entschieden, einen gemeinsamen Notfalltreffpunkt einzuführen.

Bei einem Ausfall von kritischen Infrastrukturen, beispielsweise infolge grossflächiger Stromausfälle, kann die Bevölkerung der Gemeinden Leissigen und Därligen zukünftig den Notfalltreffpunkt aufsuchen.

Der Notfalltreffpunkt befindet sich in der Turnhalle Leissigen an der Hauptstrasse 31 und dient als Anlauf- und Notrufstelle für die Bevölkerung der beiden Gemeinden.

Den Haushalten in Leissigen und Därligen wurde/wird ein Flyer mit Informationen zum Notfalltreffpunkt per Post zugestellt. Der Flyer erläutert die Funktion des Notfalltreffpunkts und beschreibt zum Beispiel die Vorgehensweise bei einem Strom- oder Kommunikationsausfall sowie die Organisation eines persönlichen Notvorrats.

Bitte bewahren Sie den Flyer auf. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen Ihnen die Gemeindeverwaltungen Därligen und Leissigen gerne zur Verfügung.

Einwohnergemeinden Leissigen und Därligen

eBau – Ab 1. März 2022 können Baugesuche nur noch elektronisch eingereicht werden

Ab dem 1. März 2022 besteht im Kanton Bern die Pflicht, das Baugesuch elektronisch über eBau einzureichen. Die Bauverwaltung Därligen wird Baugesuche, welche ab 1. März 2022 nicht elektronisch über eBau eingereicht werden, zurückweisen müssen. Die Baugesuchseingabe in Papierform wird ab diesem Zeitpunkt von den Gemeinden grundsätzlich nicht mehr behandelt.

Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Bis zur Anpassung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (VRPG; BSG 155.21) müssen der Bauverwaltung sämtliche elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen zwingend auch zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden. Rechtlich massgebend sind die in Papierform vorliegenden Baugesuchsunterlagen. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.

Für das Einreichen des Baugesuches über eBau danken wir Ihnen.

Über folgenden Link gelangen Sie zur kantonalen Registrationsseite von eBau: http://ebau.apps.be.ch/

Weitere Informationen zu eBau: http://www.be.ch/projekt-ebau